Negative, ungewollte oder unwahre Aussagen, Einträge und Äusserung im Web z.B. Beiträge in Foren, Blogs, Verzeichnissen, in sogenannten Bewertungsplattformen und Social Media Plattformen, peinliche Fotos, Beleidigungen, Verleumdung, Negativdarstellungen und diffarmierende Äusserungen im Web gegenüber natürlichen Personen, Institutionen und Organisationen, Firmen, Gesellschaften und Unternehmen, Produkte aber auch Marken werden beseitigt.
Samstag, 10. Januar 2026
Wenn Sie durch die Rufschädigung bereits Schäden erlitten haben, können Sie diese durch einen Schadensersatzanspruch geltend machen. Wichtig ist dabei, dass Sie darlegen können, dass der Schaden im direkten Zusammenhang mit der Rufschädigung steht. Dies wird häufig Schwierigkeiten bereiten.
Sonntag, 18. August 2024
Was besagt der Notice and Takedown Grundsatz? In diesem Umfang hat er eine Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht. Verletzt er diese oder löscht er eindeutig rechtswidrige Beiträge nicht, so ist er unmittelbar selbst verantwortlich und kann direkt in Anspruch genommen werden.
Unzulässiger Inhalt: Inhalt, der Rechte von Dritten, insbesondere Immaterialgüterrechte i. w. S.
(beispielsweise Urheberrechte oder Markenrechte) oder Persönlichkeitsrechte verletzt, oder
Straftatbestände (namentlich in den Bereichen Pornographie, Gewaltdarstellung, Rassismus und
Ehrverletzung) erfüllt.
Google Bewertung erhalten, aber Rezensent ist kein Kunde?
Bei der Anwendung dieses „Notice and Take-Down-Verfahrens“ ist jedoch Vorsicht geboten. Händler, die dieses Verfahren verwenden wollen, sollten sich sicher sein, dass tatsächlich ein Verstoß gegen ihre Markenrechte vorliegt; fehlt diese Gewissheit, sollte von diesem Verfahren Abstand genommen werden. Ob ein markenrechtlicher Verstoß gegeben ist, sollte unter Einschätzung fachlich versierter Anwälte beurteilt werden.
Wird das „Notice and Take-Down-Verfahrens“ eingeleitet, ohne dass eine Rechtsverletzung gegeben ist, kann dies nach Ansicht einiger Gerichte Schadensersatzansprüche nach § 823 Abs. 1 BGB auslösen.
Was ist „Notice und Takedown“?
Die e-Commerce-Richtlinie hat in Europa indirekt ein sogenanntes „Notice und Takedown“-Verfahren eingerichtet. Laut Artikel 14 dieser Richtlinie können Provider von einer Haftungsbefreiung profitieren, wenn sie den Zugang zu Informationen schnellstmöglich entfernen oder deaktivieren, sobald sie Kenntnis von deren rechtswidrigem Charakter erlangen. Die Regeln gelten für jegliche Art von illegalen oder rechtswidrigen Inhalten.
Zudem bestimmt Artikel 15 der Richtlinie, dass Diensteanbieter nicht zur Internetpolizei ernannt werden dürfen – jedenfalls dürfen sie nicht zu einer allgemeinen, aktiven Überwachung aller Inhalte gezwungen werden.
Trotz der weiten Verbreitung bezeichnet der Begriff „Notice und Takedown“ nur eine von vielen Mechanismen, die ein Provider ergreifen kann.
Passender wäre eigentlich „Notice und Action“, da der Begriff die verschiedenen Verfahren umfasst, um illegale oder rechtsverletzende Inhalte von ihren Plattformen aufgrund von einer erhaltenen Meldung zu beseitigen. Provider können auf unterschiedliche Weise auf Meldungen reagieren. Sie können entweder sofort handeln und den Inhalt sperren oder blockieren, oder auf eine Antwort des Nutzers oder der Nutzerin warten und entsprechend reagieren, nachdem sie per Gegen-Meldung eine Verteidigung erhalten haben.
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Dienstag, 1. Dezember 2020
Dirk Massat - Beleidigende Beiträge in Social Media löschen lassen? Social-Media-Plattformen sind grundsätzlich nicht verpflichtet, von sich aus ständig nach beleidigenden Kommentaren zu suchen. Sie müssen erst dann tätig werden, wenn sie von solchen Inhalten Kenntnis erlangen. Erst dann müssen sie die Beleidigung löschen.
Wurden Sie durch einen Beitrag in Social Media beleidigt und möchten diesen löschen lassen?
Google Bewertung erhalten, aber Rezensent ist kein Kunde?
Jeder Nutzer von sozialen Medien hat das Recht auf Privatsphäre. Das bedeutet, dass niemand ohne Ihre Zustimmung persönliche Informationen oder Fotos von Ihnen veröffentlichen darf. Wenn Sie also feststellen, dass jemand ohne Ihre Einwilligung private Informationen oder Bilder von Ihnen in sozialen Medien geteilt hat, haben Sie das Recht, diese Beiträge löschen zu lassen.
Haben Sie ein Foto gefunden, auf dem Sie zu sehen sind, ohne dass Sie Ihre Einwilligung in die Veröffentlichung gegeben haben? Zunächst haben Sie die Möglichkeit, die meisten rechtsverletzenden Beiträge im Rahmen des sog. notice-and-takedown-Verfahrens zu melden und so löschen zu lassen.
Als „notice-and-takedown“-Verfahren bezeichnet man den Vorgang, bei dem der Plattformbetreiber über eine Rechtsverletzung in Kenntnis gesetzt (notice) und zur Beseitigung (takedown) aufgefordert wird. Webseitenbetreiber sind nach einer Meldung verpflichtet, rechtsverletzende Beiträge innerhalb einer gesetzten Frist zu prüfen. Wenn diese Prüfung ergibt, dass tatsächlich eine Rechtsverletzung vorliegt, muss der Portalbetreiber die Rechtsverletzung beseitigen.
Die Verpflichtung des sozialen Netzwerks zur Prüfung und Löschung eines Beitrags kann sich etwa aus dem Urheberrecht (§ 97 Abs. 1 S. 1 Urheberrechtsgesetz), Markenrecht (§§ 14 Abs. 5, 15 Abs. 4 Markengesetz), dem Wettbewerbsrecht (§ 8 Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb), dem Persönlichkeitsrecht (allgemeine zivilrechtliche Anspruchsgrundlagen der §§ 823, 1004 Bürgerliches Gesetzbuch) sowie aus strafrechtlichen Vorschriften ergeben.
Vor dem Durchlaufen dieses notice-and-takedown-Verfahrens ist eine gerichtliche Inanspruchnahme des sozialen Netzwerks regelmäßig nicht erfolgversprechend. Dies wäre nur der Fall, wenn das Netzwerk positive Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung oder der Information hatte – was praktisch ausgeschlossen sein dürfte. Dies ergibt sich aus § 10 Telemediengesetz (TMG), der eine Haftungserleichterung für Host Provider gegenüber den allgemeinen Verantwortlichkeitsregeln vorsieht.
Danach sind die Netzwerke für die fremden Informationen, die sie für einen Nutzer speichern und von der sie keine Kenntnis hatten, nicht verantwortlich, sofern sie unverzüglich tätig geworden sind, um die Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren, sobald sie diese Kenntnis erlangt haben.
Unter unerwünschten Beiträgen in Social Media verstehe ich solche, die gegen die guten Sitten, die Persönlichkeitsrechte oder das Urheberrecht verstoßen.
Das können zum Beispiel sein:
Beleidigungen, Verleumdungen oder üble Nachrede
Hassrede, Mobbing oder Diskriminierung
Falsche Tatsachenbehauptungen oder Fake News
Verletzung von Privatsphäre oder Datenschutz
Verbreitung von illegalen oder jugendgefährdenden Inhalten
Verstoß gegen das Urheberrecht oder das Markenrecht
Solche Beiträge können nicht nur für den Verfasser, sondern auch für den Betroffenen oder den Plattformbetreiber rechtliche Konsequenzen haben. Deshalb ist es wichtig, dass Sie wissen, wie Sie solche Beiträge löschen lassen können.
Ihre Anfrage wird Streng Vertraulich bearbeitet.
Preis wird individuell an das Projekt angepasst.
Streng Vertraulich und Diskret
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Dienstag, 17. November 2020
Dirk Massat - Beleidigungen und Verleumdungen aus dem Google Index entfernen mit Negativ SEO
Bei Blogger ist ein Blog schnell erstellt. So schnell, dass sich die Google-Plattform auch für sehr negative Berichterstattung etabliert hat. Doch diese negativen Berichte lassen sich mit Negativ SEO leicht entfernen.
Sie möchten Informationen nachhaltig aus dem Internet entfernen und sind auf der Suche nach dem besten Weg?
Ihre Anfrage wird Streng Vertraulich bearbeitet.
Preis wird individuell an das Projekt angepasst.
Streng Vertraulich und Diskret
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Was können Sie gegen Verleumdung tun?
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