Bei der Anwendung dieses „Notice and Take-Down-Verfahrens“ ist jedoch Vorsicht geboten. Händler, die dieses Verfahren verwenden wollen, sollten sich sicher sein, dass tatsächlich ein Verstoß gegen ihre Markenrechte vorliegt; fehlt diese Gewissheit, sollte von diesem Verfahren Abstand genommen werden. Ob ein markenrechtlicher Verstoß gegeben ist, sollte unter Einschätzung fachlich versierter Anwälte beurteilt werden.
Wird das „Notice and Take-Down-Verfahrens“ eingeleitet, ohne dass eine Rechtsverletzung gegeben ist, kann dies nach Ansicht einiger Gerichte Schadensersatzansprüche nach § 823 Abs. 1 BGB auslösen.
Was ist „Notice und Takedown“?
Die e-Commerce-Richtlinie hat in Europa indirekt ein sogenanntes „Notice und Takedown“-Verfahren eingerichtet. Laut Artikel 14 dieser Richtlinie können Provider von einer Haftungsbefreiung profitieren, wenn sie den Zugang zu Informationen schnellstmöglich entfernen oder deaktivieren, sobald sie Kenntnis von deren rechtswidrigem Charakter erlangen. Die Regeln gelten für jegliche Art von illegalen oder rechtswidrigen Inhalten.
Zudem bestimmt Artikel 15 der Richtlinie, dass Diensteanbieter nicht zur Internetpolizei ernannt werden dürfen – jedenfalls dürfen sie nicht zu einer allgemeinen, aktiven Überwachung aller Inhalte gezwungen werden.
Trotz der weiten Verbreitung bezeichnet der Begriff „Notice und Takedown“ nur eine von vielen Mechanismen, die ein Provider ergreifen kann.
Passender wäre eigentlich „Notice und Action“, da der Begriff die verschiedenen Verfahren umfasst, um illegale oder rechtsverletzende Inhalte von ihren Plattformen aufgrund von einer erhaltenen Meldung zu beseitigen. Provider können auf unterschiedliche Weise auf Meldungen reagieren. Sie können entweder sofort handeln und den Inhalt sperren oder blockieren, oder auf eine Antwort des Nutzers oder der Nutzerin warten und entsprechend reagieren, nachdem sie per Gegen-Meldung eine Verteidigung erhalten haben.
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