www.facebook.com/Reputationsmanager - Reputationmanagement mit Negativ SEO zeigt sofortige Ergebnisse bei negativer Berichterstattung.

Dienstag, 1. Dezember 2020

Dirk Massat - Beleidigende Beiträge in Social Media löschen lassen? Social-Media-Plattformen sind grundsätzlich nicht verpflichtet, von sich aus ständig nach beleidigenden Kommentaren zu suchen. Sie müssen erst dann tätig werden, wenn sie von solchen Inhalten Kenntnis erlangen. Erst dann müssen sie die Beleidigung löschen.

Wurden Sie durch einen Beitrag in Social Media beleidigt und möchten diesen löschen lassen? 

Jeder Nutzer von sozialen Medien hat das Recht auf Privatsphäre. Das bedeutet, dass niemand ohne Ihre Zustimmung persönliche Informationen oder Fotos von Ihnen veröffentlichen darf. Wenn Sie also feststellen, dass jemand ohne Ihre Einwilligung private Informationen oder Bilder von Ihnen in sozialen Medien geteilt hat, haben Sie das Recht, diese Beiträge löschen zu lassen.

Haben Sie ein Foto gefunden, auf dem Sie zu sehen sind, ohne dass Sie Ihre Einwilligung in die Veröffentlichung gegeben haben? Zunächst haben Sie die Möglichkeit, die meisten rechtsverletzenden Beiträge im Rahmen des sog. notice-and-takedown-Verfahrens zu melden und so löschen zu lassen. 

Als „notice-and-takedown“-Verfahren bezeichnet man den Vorgang, bei dem der Plattformbetreiber über eine Rechtsverletzung in Kenntnis gesetzt (notice) und zur Beseitigung (takedown) aufgefordert wird. Webseitenbetreiber sind nach einer Meldung verpflichtet, rechtsverletzende Beiträge innerhalb einer gesetzten Frist zu prüfen. Wenn diese Prüfung ergibt, dass tatsächlich eine Rechtsverletzung vorliegt, muss der Portalbetreiber die Rechtsverletzung beseitigen.

Die Verpflichtung des sozialen Netzwerks zur Prüfung und Löschung eines Beitrags kann sich etwa aus dem Urheberrecht (§ 97 Abs. 1 S. 1 Urheberrechtsgesetz), Markenrecht (§§ 14 Abs. 5, 15 Abs. 4 Markengesetz), dem Wettbewerbsrecht (§ 8 Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb), dem Persönlichkeitsrecht (allgemeine zivilrechtliche Anspruchsgrundlagen der §§ 823, 1004 Bürgerliches Gesetzbuch) sowie aus strafrechtlichen Vorschriften ergeben.

Vor dem Durchlaufen dieses notice-and-takedown-Verfahrens ist eine gerichtliche Inanspruchnahme des sozialen Netzwerks regelmäßig nicht erfolgversprechend. Dies wäre nur der Fall, wenn das Netzwerk positive Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung oder der Information hatte – was praktisch ausgeschlossen sein dürfte. Dies ergibt sich aus § 10 Telemediengesetz (TMG), der eine Haftungserleichterung für Host Provider gegenüber den allgemeinen Verantwortlichkeitsregeln vorsieht. 

Danach sind die Netzwerke für die fremden Informationen, die sie für einen Nutzer speichern und von der sie keine Kenntnis hatten, nicht verantwortlich, sofern sie unverzüglich tätig geworden sind, um die Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren, sobald sie diese Kenntnis erlangt haben.

Unter unerwünschten Beiträgen in Social Media verstehe ich solche, die gegen die guten Sitten, die Persönlichkeitsrechte oder das Urheberrecht verstoßen. 

Das können zum Beispiel sein: 

Beleidigungen, Verleumdungen oder üble Nachrede 
Hassrede, Mobbing oder Diskriminierung 
Falsche Tatsachenbehauptungen oder Fake News 
Verletzung von Privatsphäre oder Datenschutz 
Verbreitung von illegalen oder jugendgefährdenden Inhalten 
Verstoß gegen das Urheberrecht oder das Markenrecht 

Solche Beiträge können nicht nur für den Verfasser, sondern auch für den Betroffenen oder den Plattformbetreiber rechtliche Konsequenzen haben. Deshalb ist es wichtig, dass Sie wissen, wie Sie solche Beiträge löschen lassen können.

Ihre Anfrage wird Streng Vertraulich bearbeitet. 
Preis wird individuell an das Projekt angepasst.
Streng Vertraulich und Diskret


Weitere Links zum Thema

Google Bewertung erhalten, aber Rezensent ist kein Kunde?

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen