www.facebook.com/Reputationsmanager - Reputationmanagement mit Negativ SEO zeigt sofortige Ergebnisse bei negativer Berichterstattung.

Samstag, 10. Januar 2026

Wenn Sie durch die Rufschädigung bereits Schäden erlitten haben, können Sie diese durch einen Schadensersatzanspruch geltend machen. Wichtig ist dabei, dass Sie darlegen können, dass der Schaden im direkten Zusammenhang mit der Rufschädigung steht. Dies wird häufig Schwierigkeiten bereiten.



Negative, ungewollte oder unwahre Aussagen, Einträge und Äusserung im Web z.B. Beiträge in Foren, Blogs, Verzeichnissen, in sogenannten Bewertungsplattformen und Social Media Plattformen, peinliche Fotos, Beleidigungen, Verleumdung, Negativdarstellungen und diffarmierende Äusserungen im Web gegenüber natürlichen Personen, Institutionen und Organisationen, Firmen, Gesellschaften und Unternehmen, Produkte aber auch Marken werden beseitigt.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen